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Wenn die glatte Zeit kommt

Tips für Unfälle ohne Personenschaden---


wie man noch Geld verdienen kann, wenn man nicht selber schuld war

Das gilt alles nur für Kfz, die schon einige Jahre auf dem Buckel haben, sagen wir mal, die mindestens 10 Jahre alt sind und als Fortbewegungsmittel dienen und nicht als Prestige Objekte.

Idealfall:


Jemand fährt von hinten drauf. Die Stoßstange ist verbogen, der Kofferraum geht nicht mehr auf usw.. Die Schuldfrage ist ganz klar. Der Schaden bei einem älteren Auto ist meist ein finanzieller  Totalschaden.

Wenn der Schaden groß genug ist, übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen, einen Schätzer. Privat tätige Schätzer schätzen erfahrungsgemäß höher, als amtliche.  Amtlich vereidigt und damit gleichwertig sind beide.  Die Kosten des Schätzers muß man zunächst vorlegen, sie werden aber von der gegnerischen Versicherung beglichen, wenn der Mindestschaden überschritten wurde, ca. 300 € (vorher anrufen und den Schätzer und die gegnerische Versicherung kosultieren). Dabei sollte man darauf achten, das die gegnerische Versicherung keinen eigenen Schätzer schickt. Dessen Job ist es den Schaden und damit Ihr Geld zu minimieren! Deshalb besser einen privat tätigen Schätzer beauftragen, der durch sein prozentuales Honorar auch seinen eigenen Verdienst mitschätzt. Die Differenz zwischen den geschätzten Reperaturkosten, bzw. dem Schätzwert vor dem Unfall und dem Restwert Ihres Autos muss die gegnerische Versicherung ersetzen. Hinzu kommen noch die Ausfallzeit, Mietwagen usw., steht alles auf dem Schätzbericht und der Rechnung des Schätzers.

Dann kommen Sie zu mir und ich mache Ihr allerbestes Blechmobil zu einem Bruchteil des geschätzten Betrages wieder verkehrstüchtig. D.h. Ihr Auto wird nicht mehr ganz neu, aber der Kofferraumdeckel paßt wieder, die Stoßstange ist nicht mehr wurstig, alles funktioniert wieder, ein weiterer TÜV akzeptiert es und je nach Art des Schadens wird kaum noch etwas zu sehen sein. Das macht natürlich, wie oben schon bemerkt, nur Sinn, wenn es ein älteres Fahrzeug zum benutzen, also zum fahren, ist und kein Prestigeobjekt.

Dann können Sie von dem Geld, das Ihnen die Versicherung mehr gezahlt hat, als ich daran verdient habe, mit Ihrem Auto in Urlaub fahren.

 
Es hätte auch sein können, das Sie das Auto gerade verkaufen wollten, dann hätten Sie dieses Geld natürlich verloren. Deshalb ist das gerecht.

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wenn Ihnen sowas widerfahren ist, rufen Sie mich an (von 10-18 Uhr)
06406/6199
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