Hanf

Der Umgang eines Staates mit der Heilpflanze Hanf ist ein Indikator für echte Demokratie und freie Marktwirtschaft.

6. April 2017

Beifang

oder wie man ein Gefährder wird

Gründlich wie unsere deutschen Beamten und Polizisten nun mal sind wird alles mitgenommen was möglicherweise verwertbar gegen den Verbrecher verwendet werden kann.
So zerrte während der Hausdurchsuchung mit 7 Polizisten einer aus einer hinteren Schublade meine uralte Schreckschusspistole hervor, beäugte sie irgendwie komisch, fand auch ein Döschen mit 6mm Platzpatronen dafür und meinte das müsse er auch beschlagnahmen. Warum wurde nicht erklärt und war mir in diesem Moment auch egal weil meine Medizin viel wichtiger war und mir die Situation viel zu stressig war als mich jetzt noch wegen dieser alten Pistole rum zu streiten.

eine genehmigungsfreie Schreckschusspistole

Gekauft hatte ich diese ca. 40 Jahre vorher weil ich auf meinen damals häufigen Hochgebirgswanderungen eine Sicherheit suchte um im Falle eines Unfalls im Gebirge durch das verschießen von Leuchtkugeln auf meine Standort und meinen Unfall im Falle eines Falles aufmerksam machen zu können. Damals gab es noch keine Funkwanzen (Handys) mit denen sich der Standort jederzeit bestimmen lässt. So habe ich damals diese Schreckschusspistole in meinem Rucksack auf so manchen 3000der hochgeschleppt. Benutzen brauchte ich sie nie.

Ich hatte mich für genau dieses Schreckschusswaffensystem entschieden weil die Platzpatronen von unten in einem rechten Winkel in den Lauf zünden und deshalb dieses Ding schon von der technischen Konstruktion her auch nicht als Waffe missbraucht werden konnte. Denn nur das konnte ich als staatlich geprüfter Kriegsdienstverweigerer mit meinem Gewissen vereinbaren. Nie hätte ich eine scharfe Knarre oder so besitzen wollen, auch nicht aus versehen oder missbräuchlich, ausgeschlossen musste es sein und zwar praktisch, technisch, real.

Die letzten 20 Jahre oder so habe ich diese Leuchtkugelpistole nur noch benutzt um an Sylvester mit 3 verschiedenfarbigen Leuchtkugeln auf eigenem Grundstück das neue Jahr zu begrüßen. Das hatte ich mir zu einem privaten Ritual gemacht. Deshalb schrieb ich an die Polizei und dann an das Amtsgericht wegen einer einstweiligen Anordnung um mein Eigentum wieder zurück zu erhalten weil ich wie immer an Sylvester das neue Jahr begrüßen wolle und im Übrigen diese Schreckschusspistole ein Andenken währe an frühere Zeit als ich noch im Hochgebirge wanderte und es noch keine Funkwanzen gab.

erlitt eine mechanische Metamorphose

in Polizeigewahrsam, oder sie wurde verwechselt, oder die Polizei erwirkte mit vorsätzlich falschen Angaben beim Ordnungsamt ein Bußgeld in fast der 3-fachen Höhe dessen was Online Händler nur gegen Altersangabe für die gleiche Schreckschusspistole verlangen. Jetzt war es nämlich plötzlich eine Waffe und eine Schusswaffe, sogar Schreckschusswaffe (!?) stand in den Schreiben drinn. Fast kam ich mir vor wie in einer Frontberichterstattung, nur noch Waffen überall. Eine Waffe fällt dann doch unter das Waffengesetz und darf nur getrennt von den Platzpatronen, die jetzt Munition hieß, aufbewahrt werden. So ähnlich hat das Ordnungsamt argumentiert.

zur Schusswaffe

Daraufhin habe ich meinen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Amtsgericht sofort erweitert mit der Forderung das die Polizei alle Wörter mit Waffe aus meinen Akten und ihren Briefen zu streichen hat weil das eine grobe Verunglimpfung meiner Person wäre und aus einer Waffe in der Akte schell ein Schusswaffenbesitzer würde der dann auch als potentiell gewaltbereit einzustufen sei.

das Gericht

wird das schon richtig stellen, so dachte ich mir. Das kann doch nicht war sein das die Polizei den Unterschied zwischen Schreckschusspistole und einer Waffe nicht kennt. Wenn doch, fühle ich mich sehr beleidigt, wird doch unterstellt ich sei so blöd in Erwägung zu ziehen eine Schreckschusspistole als Waffe benutzen zu wollen. Man man, dann könnten sie einen einfach so erschießen -- glauben die das echt? oder sind unsere Polizisten auch schon so gehirngewaschen?
Und tatsächlich hat der Polizeijurist später so argumentiert das man doch bei so vielen aufgefundenen Betäubungsmitteln die geistige Geeignetheit bezweifeln müsse mit einer Schreckschusspistole umgehen zu können. Natürlich stand da dann "Waffe" und nicht Schreckschusspistole. (muss ich noch überprüfen ob genau an der Stelle)

Ach ja, das Gericht, das hat zuerst die Zuständigkeit geprüft, es ging zum Landgericht und wieder zurück weil dann doch das Verwaltungsgericht zuständig sein sollte. Sylvester ging vorbei, diesmal ohne Gruß von mir. Dann, nachdem die Polizei Stellung beziehen durfte, was der Polizeijurist ausgiebig genutzt hat seitenlang mit § gespikt sich wiederum über die Rechtmäßigkeit der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts auszulassen, hat dann folgerichtig das Gericht festgestellt das keine Dringlichkeit mehr vorliege weil Sylvester vorbei wäre und mein Anliegen zurück gewiesen wird. Nicht ohne ebenfalls seitenlang mit § gespikt fest zu stellen doch zuständig zusein. Dagegen war nur eine Beschwerde möglich. Prozesskosten hilfe wurde nicht gewährt. Darauf das ich der Polizei untersagen lassen wollte von Waffen zu schreiben oder zu reden wenn sie meine genehmigungsfreie Schreckschusspistole meint weil sich damit auch das mit dem Ordnungsgeld dann fast von alleine erledigen müsse, darauf ist das Gericht gar nicht eingegangen. Das Gericht hat gar nicht geprüft um was es sich bei der Beschlagnahme gehandelt hat, es ist einfach davon ausgegangen das die Polizei schon alles richtig gemacht hat.

Eine Antwort auf meine Beschwerde habe ich bisher nicht bekommen, nur eine Rechnung über die Gerichtskosten die auch fast so hoch wie eine neue Pistole sind.

Noch ist's nicht fertig. Ich kann das so nicht stehen lassen und die Gerichte und Rechtsanwälte verdienen ganz gut monatlich ihr Geld dafür das sie das wesentliche an dieser Geschichte nicht sehen (wollen) und ansonsten den Bürger mit Paragrafen erschlagen anstatt Recht zu sprechen.

Gemäß dem Beschluss des Gerichts kann und darf die Polizei legal bei Kauf einer genehmigungsfreien Schreckschusspistole bspw. im i-net nach der Paketzustellung diese bei jeder Gelegenheit beschlagnahmen, ein Bußgeld verhängen lassen und die betreffende Person in Zukunft als "Gefährder" mit allen jetzigen und noch geplanten Sonderbehandlungen in ihren Listen führen. So hat das Gericht dies beschlossen!

Fragen über Fragen:

Gibt es da Provision für jeden Gefährder mehr in der Statistik?
Welchen praktischen Zweck soll das verfolgen?
Braucht das Ordnungsamt mehr Geld?
Oder haben die Steuerzahler zu viel Geld?
Wer hat etwas von vielen falschen Gefährdern in nichtssagenden Listen?
Ist das nur Repression?
Und warum wird das von den Gerichten gedeckt?
Ist der Staat jetzt so paranoid das er selbst Schreckschusspistolen fürchtet?
(Wenn das Volk mit Schreckschusspistolen ausgerüstet die Regierung stürmt? Rücktritt oder das Trommelfell leidet!)
Oder was ist mit unserem Staat los?
Das er so konsequent unbeliebt sein will?
dabei die Eigentumsrechte mißachtet,
und das Gewissen und die Würde der Bürger ebenso.

27. April 2017

Ist es das: Fußfesseln für Gefährder

Ist es wirklich das wofür diese Listen mit Gefährdern aufgefüllt werden müssen?
Die Fußfessel-Vertreter stehen quengelig vor der Haustür.
Die Politiker beschließen in vorauseilendem Gehorsam Polizeistaatsgesetze!
100% Grundgesetzwidrig.
Ist das noch demokratischer Rechtsstaat?
Oder habe ich da in Deutschland einen Regime-Chance verpasst?

~ Nr:   12878

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