Das gilt alles nur für Kfz, die schon einige Jahre auf dem Buckel
haben, sagen wir mal, die mindestens 10 Jahre alt sind und als
Fortbewegungsmittel dienen und nicht als Prestige Objekte.
Idealfall:
Jemand fährt von hinten drauf. Die Stoßstange
ist verbogen, der Kofferraum geht nicht mehr auf usw.. Die Schuldfrage
ist ganz klar. Der Schaden bei einem älteren Auto ist meist ein
finanzieller Totalschaden.
Wenn der Schaden groß genug ist, übernimmt die gegnerische
Versicherung auch die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen,
einen Schätzer. Privat tätige Schätzer schätzen
erfahrungsgemäß höher, als amtliche. Amtlich
vereidigt und damit gleichwertig sind beide. Die Kosten des
Schätzers muß man zunächst vorlegen, sie werden aber
von der gegnerischen Versicherung beglichen, wenn der Mindestschaden
überschritten wurde, ca. 300 € (vorher anrufen und den
Schätzer und die gegnerische Versicherung kosultieren). Dabei
sollte man darauf achten, dass die
gegnerische Versicherung keinen eigenen Schätzer schickt !
Dessen Job ist es den Schaden und damit Ihr Geld zu minimieren! Deshalb
besser einen privat tätigen Schätzer beauftragen, der durch
sein prozentuales Honorar auch seinen eigenen Verdienst
mitschätzt. Die Differenz zwischen den geschätzten
Reperaturkosten, bzw. dem Schätzwert vor dem Unfall und dem
Restwert Ihres Autos muss die gegnerische Versicherung ersetzen. Hinzu
kommen noch die Ausfallzeit, Mietwagen usw., steht alles auf dem
Schätzbericht und der Rechnung des Schätzers.
Dann kommen Sie am besten zu mir und ich mache Ihr allerbestes
Blechmobil zu einem Bruchteil des geschätzten Betrages wieder
verkehrstüchtig. D.h. Ihr Auto wird nicht mehr ganz neu, aber der
Kofferraumdeckel paßt wieder, die Stoßstange ist nicht mehr
wurstig, alles funktioniert wieder, ein weiterer TÜV akzeptiert es
und je nach Art des Schadens wird kaum noch etwas zu sehen sein. Das
macht natürlich, wie oben schon bemerkt, nur Sinn, wenn es ein
älteres Fahrzeug zum benutzen, also zum fahren, ist und kein
Prestigeobjekt.
Dann können Sie von dem Geld, das Ihnen die Versicherung mehr
gezahlt hat, als ich daran verdient habe, mit Ihrem Auto in Urlaub
fahren.
Es hätte auch sein können, dass Sie das Auto gerade verkaufen
wollten, dann hätten Sie dieses Geld natürlich verloren.
Deshalb ist das gerecht.